Mit folgenden Themen befassen wir uns besonders intensiv:

Einbeziehung der Kolleginnen und Kollegen in die Entscheidungsprozesse gemäß §28a BetrVG – Bildung von Arbeitsgruppen
Strategien gegen Personalabbau, sowie Rationalisierungsmaßnahmen und Strukturanalysen
Gegenwehr bei Ausgliederungen und Unternehmensaufspaltung
Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Schichtarbeit
Soziales
Solidarisches Handeln: Aktuell bedeutet dies Erleichterungen bei der betriebsinternen Umsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Toleranz gegenüber der individuellen, freien Impfentscheidung der Kolleginnen und Kollegen, d.h. insbesondere Schutz vor Diskriminierung von Kolleginnen und Kollegen, die sich gegen eine Corona-Impfung entschieden haben.


Darüber hinaus ist die persönliche Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen, die sich mit ihren Problemen an uns wenden, für uns eine Selbstverständlichkeit. Neben Beratung, der Unterstützung und Vertretung gegenüber Vorgesetzten oder der Personalabteilung, vermitteln wir auch wenn erforderlich an kompetente Anwälte. Gerade Anwesenheit eines Betriebsrates bei einem Anwaltsgespräch erweist sich in der Regel als sehr positiv und vermittelt dem Anwalt tiefere Einblicke. Ebenso bieten wir Hilfe zu Kontakten und bei Gesprächen mit behördlichen Stellen wie z.B. der Fürsorgestelle, dem Integrationsfachdienst oder der Rentenversicherung an. Auch beziehen wir wenn erforderlich die Kolleginnen und Kollegen der „Gesunden Arbeitswelt“ (Currenta) mit ein und begleiten auch hier gerne wenn gewünscht die Gespräche.

Kurz und gut, wir sehen uns als kompromißlose Interessenvertretung unserer Kolleginnen und Kollegen.